Auslieferung an Spanien
Nürnberger Gericht sieht keine Folteranwendung im Fall Elkoro. Verfassungsbeschwerde eingereicht
Michael LieblerDer im Januar in Nürnberg unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft und Unterstützung der ETA verhaftete 29jährige Baske Paulo Elkoro kann an Spanien ausgeliefert werden. Das entschied der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluß vom 4. August. Das Gericht folgte damit dem Auslieferungsersuchen der spanischen Regierung. Elkoro wird per spanischem Haftbefehl vorgeworfen, 1997 an einem ETA-Anschlag auf einen spanischen Militärstützpunkt in Araca beteiligt gewesen zu sein.
Doch die Aussagen gegen Elkoro sollen in Spanien durch Folter erzwungen worden sein. Während die spanischen Behörden von rechtmäßigen Verhören sprechen, erheben zwei in Spanien verhaftete Mitbeschuldigte, die Elkoro belasteten, schwere Vorwürfe gegen den spanischen Staat: Sie seinen von der Guardia Civil mißhandelt, gefoltert und gezwungen worden, gegen Elkoro auszusagen, unter anderem durch Elektroschläge und eine über den Kopf gestülpte Plast...
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