Kriegsgegnerin verteidigt antimilitaristische Besetzung des Gefechtsübungszentrums Altmark
Außerdem: Warnstreik von 4.000 Beschäftigten in Berlin
Pressemitteilung der »Gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen« vom 20. Oktober: Kriegsgegnerin verteidigt antimilitaristische Besetzung vor Gericht
Am Dienstag wurde eine Kriegsgegnerin vom Amtsgericht Bonn zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt. Im Rahmen der Gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen betrat sie im vergangenen Sommer das Gefechtsübungszentrum (GÜZ) Altmark, um den Übungsbetrieb zu stören. Vor dem Gericht protestierten im Rahmen einer Mahnwache mit Coronaabstand Unterstützer*innen gegen die Kriegsübungen der Bundeswehr und die Verhängung von Bußgeldern für Aktivist*innen.
Julia Weise, 23jährige Studentin der Kulturwissenschaften, argumentierte vor Gericht:
»Wir haben mit 25 Menschen das Gefechtsübungszentrum Altmark der Bundeswehr betreten. Dabei haben wir keine Befriedung überquert. Dennoch wusste ich, was ich in diesem Moment tat: Ich betrat einen militärischen Sicherheitsbereich. Und das gleich aus mehreren Gründen. 1. An diesem Ort wird Krieg...
Artikel-Länge: 3418 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.