Kein Recht auf Existenz
EU-Bürger ohne Arbeitsplatz können nur im Ausnahmefall aus humanitären Gründen Sozialleistungen beziehen. Die Bundesregierung will selbst das abschaffen
Susan BonathFreizügigkeit hin oder her: Für arme Menschen aus anderen EU-Ländern gilt sie nicht. Schon jetzt sind Betroffene weitgehend von der Grundsicherung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildeten, dank eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2013, Familienangehörige von EU-Bürgern mit einem festen Job oder einem behördlichen Aufenthaltstitel. Künftig sollen auch sie leer ausgehen. Der bislang für sie geltende »Schutz der Familie«, ein humanitärer Grund, soll ausgehebelt werden. So will es ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den das Parlament am Freitag beschließen soll. Bei einer Anhörung am gestrigen Montag schlugen Sozialverbände Alarm.
Bereits seit dem Inkrafttreten der Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2005 versuchen Deutschlands Regierende, die Ärmsten mittels Verweigerung existentieller Mittel von der Einreise abzuhalten. Seit 2007 haben sie keinen Anspruch auf Hartz IV, wenn sie sich zur Arbeitssuche oder Kinderbetreuu...
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