Rotlicht: UN-Sicherheitsrat
Knut MellenthinAm 24. Oktober 1945 trat die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ins Leben. Der erste Absatz des zweiten Artikels ihrer Charta postuliert: »Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.« Doch vom ersten Tag an waren die Mitglieder der UNO nicht gleichgestellt. Zum einen sind alle Entscheidungen beim Sicherheitsrat (UNSC) konzentriert oder haben dessen Zustimmung zur Voraussetzung. Im Gegensatz dazu kann die Generalversammlung, in der alle Mitglieder Rede- und Stimmrecht haben, nur »Empfehlungen« abgeben. Selbst das darf sie aber nur zu Angelegenheiten, mit denen der Sicherheitsrat nicht aktuell befasst ist.
Darüber hinaus hat jedes der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats ein Vetorecht, kann also alle unerwünschten Beschlüsse blockieren. Diesen Status haben die fünf Hauptstaaten der Antihitlerkoalition: die USA, die Sowjetunion (und seit deren Auflösung in Rechtsnachfolge die Russische Föderatio...
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