Rotlicht: Zwei-plus-vier-Vertrag
Reinhard LauterbachDie Übernahme der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland hatte ihren deutsch-deutschen Aspekt. Er wurde durch den sogenannten Einigungsvertrag zwischen den Regierungen beider Staaten geregelt. Dazu kam das im alltäglichen Sprachgebrauch »Zwei-plus-vier-Vertrag« genannte Abkommen, das eigentlich »Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland« heißt. Es wurde geschlossen, um die internationalen Aspekte dessen zu regeln, was BRD und DDR – formal – im Laufe des Jahres 1990 untereinander ausgehandelt hatten. Denn die sogenannte »deutsche Frage«, mit der die BRD den Rest der Welt vierzig Jahre lang behelligt hatte, war eben im Kern eine Folge des 1945 verlorenen imperialistischen Raubkriegs des Deutschen Reiches.
1989 waren die politischen Verhältnisse in Zentraleuropa in Bewegung gekommen, das hatte zwei entscheidende Voraussetzungen in anderen Teilen der Welt. Zum einen bestand die Führung der Sowjetunion nicht mehr darauf, einen Verbund ...
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