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Fragwürdiges Rechtsverständnis
Vermieter hoffen auf Stopp des Mietendeckels. Rechtslage für potentielle Nachforderungen ungewiss
Markus BernhardtMit aller Macht machen Vermieter und deren Lobbyorganisationen gegen den Berliner »Mietendeckel« mobil, der seit dem 23. Februar dieses Jahres in Kraft ist. Vor allem nachdem der Bayerische Verfassungsgerichtshof im Juli eine Klage auf Zulassung des Volksbegehrens »Sechs Jahre Mietenstopp«»abgewiesen hat, hoffen die Vermieter darauf, dass das Bundesverfassungsgericht (BVG) auch den Berliner Mietendeckel kippen könnte. Deshalb warten immer mehr Immobilienfirmen und private Vermieter in der Bundeshauptstadt mit gleich zwei Beträgen für die Miete auf. Zum einen zeichnen sie den Mietpreis aus, sollte der Mietendeckel auch vor dem BVG Bestand haben. Zum anderen beziffern sie den Preis der Wohnungen ohne ihn.
Am Montag veröffentlichte der Hamburger Immobilienspezialist »F und B« seinen »Wohn-Index Deutschland II-2020«. Die GmbH habe die Zahl der annoncierten Mietwohnungen vor und nach dem Stichtag 23. Februar, an dem der Mietendeckel rechtsgültig wurde, gemess...
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