Dritte Mordversion
Prozess um Attentat auf Walter Lübcke: Hauptangeklagter gesteht erneut Todesschuss, behauptet aber, er sei angestiftet worden
Claudia WangerinDer Angeklagte Stephan Ernst hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine dritte Version von der Vorgeschichte des Mordes an Walter Lübcke und dem Tathergang verlesen lassen. Ernst gestand darin zwar erneut den tödlichen Schuss auf den Kasseler Regierungspräsidenten, von dem er zwischenzeitlich behauptet hatte, er habe sich gelöst, als der Mitangeklagte Markus Hartmann die Waffe in der Hand gehalten habe. Ernst stellte aber nun Hartmann als geistigen Vater des Attentats in der Nacht zum 2. Juni 2019 dar. In seinem ersten Geständnis im Polizeiverhör hatte Ernst noch erklärt, er habe sich selbst entsprechend in den Hass auf Lübcke hineingesteigert, nachdem der CDU-Politiker bei einer Bürgerversammlung im Herbst 2015 die Aufnahme von Geflüchteten verteidigt hatte. In der Einlassung, die Ernst Anwalts Mustafa Kaplan am Mittwoch vor Gericht verlas, heißt es statt dessen, Hartmann sei in einer schwierigen psychischen Phase sein »Mentor« gewe...
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