»Eine Frage der Umsetzung unserer Grundrechte«
Thüringen: Verfassungsgericht kippt Paritätsregelung. Die Linke: Urteil für Bundesebene nicht relevant. Ein Gespräch mit Cornelia Möhring
Kristian StemmlerDer Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar hat die Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Sie sah vor, dass alle Parteien ihre Landeslisten jeweils abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Hat Sie das überrascht?
Obwohl ich mir ein anderes Urteil gewünscht hätte, waren meine Erwartungen angesichts der Besetzung mit überwiegend männlichen Verfassungsrichtern von vornherein gedämpft.
Welche Rolle spielte es denn, dass das Urteil von sieben Richtern, aber nur zwei Richterinnen gefällt wurde?
Zwei der Gegenstimmen kamen von den beiden Richterinnen. Natürlich geht mit dem Geschlecht nicht automatisch eine progressive Haltung einher, aber es gibt halt doch ein stärkeres erfahrungsbasiertes Wissen um strukturelle Hürden und entsprechend eher eine Offenheit gegenüber Instrumenten, die sie abbauen.
Begründet wurde das Urteil damit, dass die Wahl nicht mit Zwang und Druck des Staates durchgeführt werden dürfe. Wie bewerten Sie das?
Wir brauchen ansch...
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