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Innenminister unterliegt der AfD
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Seehofer-Äußerung auf amtlicher Webseite
Markus BernhardtFür Mitglieder von Regierungen gelten besondere Regeln. Sie sind qua Gesetz zur Neutralität verpflichtet. Dagegen soll Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verstoßen haben, als er ein Interview, das er im September 2018 der Deutschen Presseagentur (dpa) gegeben hatte, auf der Internetseite des von ihm geführten Ministeriums veröffentlichen ließ. Zu diesem Schluss ist am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekommen, vor dem die AfD geklagt hatte.
In besagtem Interview, welches seit geraumer Zeit nicht mehr auf der Seite des Ministeriums zu finden ist, hatte Seehofer die völkischen Nationalisten dafür kritisiert, dass sie kurz zuvor im Bundestag versucht hatten, den Haushalt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Frage zu stellen, da dieser laut AfD angeblich »für eine linksradikale Großveranstaltung« geworben habe. Steinmeier hatte ein Konzert gegen Rassismus unterstützt, an dem die Band Feine Sahne Fischfilet teilgenommen hatte....
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