Dem Virus ausgeliefert
Unter Flüchtlingen breitet sich Covid-19 rasant aus. Gerichtsurteile ermöglichen Verlassen von Massenunterkünften
Ulla JelpkeBund und Länder wollen trotz der Lockerung von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregeln durchsetzen. In Flüchtlingslagern kann die geforderte räumliche Distanz jedoch von vornherein nicht eingehalten werden. Seit Wochen warnen Flüchtlingsorganisationen vor den Gefahren der zentralen Unterbringung von Geflüchteten in Massenunterkünften. Mehrfach sind sie und ihre Unterstützer auch auf die Straße gegangen, um einen besseren Schutz zu fordern. Mittlerweile haben zwar alle Bundesländer Konzepte erarbeitet, mittels derer eine Ausbreitung des Coronavirus in Lagern für Geflüchtete verhindert werden soll. Doch in der Praxis sind Hygiene- und Abstandsregeln in den Sammelunterkünften vielfach nicht einzuhalten, oft kommen Maßnahmen schlicht zu spät. Bundesweit haben sich bereits Hunderte Asylsuchende mit dem Coronavirus infiziert. Der bayerische Flüchtlingsrat kritisiert daher, dass seitens der Behörden eine »Durchse...
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