Lohndumping dank Tarifvertrag
Leiharbeiter sind günstige Arbeitskräfte für Konzerne. Betroffene klagen vor Gericht auf gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaft
Jana WernerLobbyismus zahlt sich aus. Die Regierung hat Mitte März bestimmt, dass – wie schon in der letzten Finanzkrise – auch Leiharbeitsfirmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken können und damit Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Diese bis Ende 2021 geltende Verordnungsermächtigung feiern die Unternehmensverbände als Erfolg. Denn bisher hatten die Sozialgerichte stets geurteilt, dass Zeiten ohne Arbeitseinsätze als »branchenüblich« zum Geschäftsmodell der ...
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