Osterfest per Eilantrag
Mitglieder christlicher Kirchen versuchen vor den Feiertagen, Zugang zu Kirchen gerichtlich zu erzwingen
Tilman BaurKurz vor dem Osterfest versuchen einzelne Mitglieder christlicher Kirchen in mehreren Bundesländern, sich doch noch Zugang zu den Gotteshäusern zu verschaffen – und zwar auf dem Rechtsweg. Die verschiedenen Verordnungen, die die Länder im Zuge der Coronapandemie erlassen haben, untersagen ihnen das eigentlich.
Beispiel Bayern: im Freistaat hat ein Rentner evangelischen Glaubens aus München eine sogenannte Popularklage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Klageform erlaubt es Bürgern, Rechtsnormen des bayerischen Landesrechts auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin zu kontrollieren (bzw. kontrollieren zu lassen).
Dem Kläger zufolge verstößt die Corona-Verordnung der bayerischen Staatsregierung gegen die Artikel 100 und 107 der Landesverfassung, die die Menschenwürde und den Schutz der Religionsfreiheit beinhalten. Darüber hinaus sieht er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, weil seiner Ansicht nach anstelle des Verbots mildere Formen des Infek...
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