Fahnder wollen Upgrade
BKA plant Modernisierung seiner automatisierten Gesichtserkennung. Zahl der Abfragen beim Polizeibestand steigen seit Jahren stark an
Matthias MonroyÜberraschend war der Bundesinnenminister Horst Seehofer am 24. Januar von Plänen abgerückt, die Nutzung automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auszubauen. Der CSU-Mann hatte bis dahin nämlich gefordert, den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung im Bundespolizeigesetz zu verankern. Im aktuellen Entwurf ist das Thema nun ausgespart. Allerdings ist fraglich, ob dies wirklich einen Verzicht auf die Technologie bedeutet.
Das Ministerium ist nämlich der Auffassung, dass der Paragraph 27 des Bundespolizeigesetzes die automatische Auswertung von Kamerabildern ohnehin erlaubt. Dort heißt es, dass die Bundespolizei »selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte einsetzen« darf. Eigentlich war damit nur der automatische Dauerbetrieb und die Fernsteuerung der Videokameras gemeint. Von Juristen wird in der Fachliteratur daher diskutiert, ob die Analyse der Bilder mit Hilfe von Software davon abgedeckt wird und also überhaupt zuläs...
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