Freispruch für Guerilla
Brüsseler Gericht bestätigt: Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) keine Terrororganisation
Nick BraunsDie Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist keine »terroristische Organisation«, sondern eine Partei in einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, und kann daher nicht durch das nationale Antiterrorgesetz verurteilt werden. Diese bereits im vergangenen Jahr vom belgischen Revisionsgericht getroffene Entscheidung wurde am Dienstag endgültig und für alle beteiligten Verfa...
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