Schwaches Abkommen mit Ausstiegsoption
»Schlichtungsmechanismus«: EU-Trio will Druck auf Iran erhöhen, USA durch »Rückzug« außen vor
Knut MellenthinVon iranischen Politikern und von Personen, die es mit den Iranern offensichtlich gut meinen, wird erzählt, dass das Wiener Abkommen vom 14. Juli 2015 entweder schon von Natur aus oder spätestens aufgrund der Sicherheitsratsresolution 2231 vom 20. Juli desselben Jahres völkerrechtliche Verbindlichkeit habe. Tatsächlich haben die Vereinbarungen aber einen niedrigeren Grad der Rechtswirkung. Das ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die damalige US-Regierung u...
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