Behörde prellt Bedürftige
Thüringen: Jobcenter Mühlhausen ignorierte ein Jahr lang rechtliche Vorgaben. Nun muss es Strafe zahlen
Susan BonathWeil das Jobcenter im thüringischen Unstrut-Hainich-Kreis ein Jahr lang gegen Auflagen des Bundessozialgerichts (BSG) verstoßen hat, muss es nicht nur neun Klägern rückwirkend Wohnkosten plus Zinsen nachzahlen, sondern 2.400 Euro Missbrauchsgebühren an die Staatskasse abführen. Dazu verurteilt wurde die Behörde in Mühlhausen Anfang Januar vom Sozialgericht Nordhausen. Dieses sprach gegenüber lokalen Medien von einem »selten praktizierten Vorgang«. Eine Berufung sei nicht zugelassen, hieß es.
Die Leistungsbezieher waren vor Gericht gezogen, weil das Jobcenter nicht ihre volle Miete anerkannt hatte. Ein Kläger war zwar, wie vom Amt verlangt, in eine kleinere Wohnung gezogen. Dennoch hatte sich dieses geweigert, alle Wohnkosten zu übernehmen. Ein weiterer Kläger hatte gerügt, das Jobcenter habe Miete nur für zwei Personen gezahlt, obwohl in seiner Familie drei lebten. Die zusätzliche Strafe hatte die Vorsitzende Richterin Gabriele Löffelholz verhängt, weil d...
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