Minimum ist Minimum
Europäischer Gerichtshof verbietet Kürzungen existenzsichernder Leistungen. Deutsche Richter sehen das anders
Susan BonathRechtsprechung und Realität stimmen oft nicht überein. Das zeigt sich in einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit Sitz in Luxemburg zugunsten eines jungen Geflüchteten. Danach darf die menschenwürdige Mindestsicherung auch nicht kurzzeitig entzogen werden, solange Betroffene einer solchen bedürfen. Als Existenzminimum sind in Deutschland Hartz IV, Asylbewerberleistungen und die Sozialhilfe deklariert. Trotzdem erlaubte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kürzlich in seinem Urteil vom 5. November die Hartz-IV-Sanktionen in abgeschwächter Form weiterhin. Auch Ausländerbehörden kürzen Geflüchteten die Minibezüge, wenn diese nach ihrer Ansicht mangelhaft mitwirken. Auf das jetzt veröffentlichte EU-Urteil vom November machte am Montag der Sozialrechtler Harald Thomé aufmerksam.
Die Entscheidung beruht auf einer Klage eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings, der in einer Aufnahmeeinrichtung in Brüssel untergebracht war. Nachdem dies...
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