Die Würde des Menschen ist antastbar
Die jüngste Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zu den »Hartz IV«-Sanktionen gilt vielen als Fortschritt. Allerdings wird damit das Zwangssystem festgeschrieben
Isabel ErdemNach 15 Jahren, in denen die Jobcenter täglich über das unverfügbare Existenzminimum vieler Menschen verfügten, suspendierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 5. November 2019 die härtesten »Hartz IV«-Sanktionen. Die Vorsitzende der Partei Die Linke, Katja Kipping, sieht darin einen »Quantensprung für soziale Grundrechte«. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hält das Urteil für geeignet, die Gesellschaft zu »befrieden«. Fest steht, dass es Millionen Betroffenen Erleichterung verschaffen wird. Doch leider suspendierte das Gericht nebenbei auch das Grundrecht auf ein unverfügbares Existenzminimum.
Entscheidung wider Willen
Dass es überhaupt zu diesem Urteil kam, ist einer beispiellosen Zusammenarbeit zwischen Sozialverbänden, Betroffenenorganisationen, inner- wie außerparlamentarisch organisierten Linken, kritischen Sozialrechtlern und Anwälten zu verdanken, die gemeinsam die erforderlichen Daten und Argumente lieferten, um vor Gericht Gehör zu...
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