Neuer Markt für Datenkraken
»Digitale-Versorgung-Gesetz« ermöglicht Verkauf von Patienteninformationen an private Forschungseinrichtungen
Achim KesslerMit dem in der vergangenen Woche im Bundestag verabschiedeten »Digitale-Versorgung-Gesetz« (DVG) wird neben dem vom Bundesgesundheitsministerium genannten Ziel, »digitale Gesundheitsanwendungen schnell in die Versorgung zu bringen und Innovationen zu fördern«, zugleich die Möglichkeit geschaffen, in nie dagewesenem Maßstab hochsensible Gesundheitsdaten von mehr als 73 Millionen gesetzlich Versicherten zu sammeln, auszuwerten und weiterzugeben – ohne eine Chance auf Widerspruch.
Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten mit dem DVG neue unternehmerische Kompetenzen und können in Zukunft zwei Prozent ihrer Rücklagen in IT-Konzerne investieren (siehe jW vom 4.11.). Dies geht einher mit weitreichenden Befugnissen zur Verarbeitung und -weitergabe von Abrechnungs- und Sozialdaten. Denn eine weitere im Gesetzesentwurf benannte Absicht ist es, Daten für die Gesundheitsforschung nutzbar zu machen. Das heißt, dass die Sozialdaten aller Versicherten zusammengeführt, b...
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