»Ein Abschiebeverbot hätte festgestellt werden müssen«
Zwei Männer wurden nach »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« trotz psychischer Erkrankung abgeschoben. Ein Gespräch mit Anna Huber
Gitta DüperthalIhnen sind zwei erste Fälle von Geflüchteten bekannt geworden, bei denen das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« von Bundesinnenminister Horst Seehofer, CSU, gegriffen hat. Beide Betroffene wurden abgeschoben, obgleich sie psychisch erkrankt waren. Wie ist es dazu gekommen?
Unser Infobus für Flüchtlinge fährt die sogenannten Anker-Zentren in Manching und Ingolstadt jeweils zweimal wöchentlich an. Asylsuchende, die rechtliche Beratung benötigen, kommen dann zu uns. Darunter waren zwei Geflüchtete, einer aus Albanien, der andere aus Afghanistan. Beide suchten Schutz vor Verfolgung und vor Abschiebung. Beide waren psychisch erkrankt. Hier hofften sie auf bessere medizinische Versorgung.
Der 40jährige Mann aus Albanien wurde am 20. August in die Landeshauptstadt Tirana abgeschoben. Weil er psychisch instabil war, gelang es ihm nicht, im Anhörungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sein Asylgesuch entsprechend geltend zu machen. Wir hatt...
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