Regierung verschärft 129 a: EU-harmonisierte Repression?
jW sprach mit Hans-Christian Ströbele, Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen
Ulla JelpkeF: Die Regierungskoalition hat sich geeinigt, die Paragraphen 129 und 129 a Strafgesetzbuch zur Betätigung in einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung einerseits zu verschärfen und andererseits, wie es heißt, zu liberalisieren. Hört sich widersprüchlich an.
Wir waren in der Pflicht, einen Rahmenbeschluß der EU vom Juni 2002 umzusetzen. Danach müssen alle EU-Länder bis Ende 2002 eine Anzahl von Straftatbeständen unter bestimmten Voraussetzungen zu terroristischen Straftaten erklären. Wir haben danach den Straftatenkatalog des Paragraphen 129a Strafgesetzbuch zum Beispiel um das Freisetzen von Giften und schwere Körperverletzung erweitert. Entsprechend dem Rahmenbeschluß mußten wir Höchststrafen erhöhen, beispielsweise für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und haben den Tatbestand der Androhung von Straftaten hinzugefügt. Nach der im EU-Rahmenbeschluß festgelegten Definition sind terroristische Straftaten solche, die mit einer ter...
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