Gericht bestätigt Verbot von Kundgebung
Weimar: Richter gegen »einseitige Würdigung Thälmanns«
Nick BraunsDas Verwaltungsgericht Weimar hat am Donnerstag das von der Stadtverwaltung erlassene Verbot einer Gedenkkundgebung für den vor 75 Jahren ermordeten KPD-Vorsitzenden Ernst Thälmann auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Buchenwald bestätigt (jW berichtete). Die für Sonnabend geplante Veranstaltung des von der MLPD initiierten »Internationalistischen Bündnisses« könne statt dessen an den Buchenwaldplatz mit dem Thälmann-Denkmal in der Innenstadt verlegt werden, so das Gericht.
Auch Führungen über die Gedenkstätte und eine Kranzniederlegung an der Gedenktafel für Thälmann am Krematorium waren der MLPD von der Stadt Weimar untersagt word...
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