»Die Verfolgung wurdebruchlos weitergeführt«
Ein Gespräch mit Georg Härpfer. Über den Strafrechtsparagraphen 175, unzureichende Entschädigungen von schwulen Männern und die Probleme von Senioren
Markus BernhardtVor 25 Jahren wurde der deutsche Paragraph 175 StGB, der sexuelle Kontakte zwischen Männern unter Strafe stellte, endgültig abgeschafft. Sie haben sich mehr als 20 Jahre lang auf allen politischen Ebenen dafür stark gemacht, dass diese Regelung ersatzlos gestrichen und Betroffene rehabilitiert und entschädigt werden. Was hatte es mit dem Paragraphen auf sich?
Die Geschichte dieses unsäglichen Paragraphen reicht bis 1872 zurück. Er wurde damals im neu gegründeten Deutschen Reich eingeführt und stellte die »widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen und Tieren begangen wird«, wie es damals hieß, unter Strafe. Die Nazis verschärften den Paragraphen 1935, so dass nicht mehr nur Oral- oder Analverkehr unter Strafe standen, sondern jedwede vermeintlich homosexuelle Handlung – etwa zärtliche Berührungen zwischen Männern.
Nach der Befreiung Deutschlands vom Faschismus 1945 wurde die NS-Fassung des 175er-Paragraphen ...
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