»Absurde Lücke« im Seerecht
Pflicht zur Rettung: Eine Veranstaltung zur Rechtslage bei Seenotfällen an der Universität Hamburg
Kristian StemmlerSeit der Festnahme der Kapitänin der »Sea-Watch 3«, Carola Rackete, im italienischen Lampedusa Ende Juni steht das Thema Seenotrettung verstärkt im Zentrum politischer Debatten. Die Aktivitäten der Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Mittelmeer werden vor allem von rechts gerne mit juristischen Einwänden kritisiert, wobei die Argumentation oft von Unkenntnis der rechtliche Rahmenbedingungen geprägt ist. Eine Podiumsdiskussion in der Fakultät für Rechtswissenschaft der Hamburger Universität mit drei Fachleuten am Mittwoch abend sorgte für mehr Klarheit. Eingeladen hatten der Fachschaftsrat und die »Refugee Law Clinic« der Uni.
Alexander Proelß, Inhaber des Lehrstuhls für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und öffentliches Recht an der Fakultät, stellte klar, dass die Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot unumstritten ist. »Ich kenne keinen seriösen Völkerrechtler, der das in Abrede stellt«, sagte er. Die Verpflichtung sei älter a...
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