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Karlsruher Regierungsdiener
Warum der Generalbundesanwalt Schröders Kabinett nicht wegen Verfassungsbruchs anklagen will
Jana FrielinghausDaß Kay Nehm die mehr als 150 beim Bundesverfassungsgericht eingegangenen Klagen gegen die Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges abweisen würde, war den meisten Beobachtern von vornherein klar. Der Journalist Andreas Hauß machte am Dienstag darauf aufmerksam, daß der Generalbundesanwalt in seinem Bescheid in dieser Sache einen Text aus dem von dem Völkerrechtler Bruno Simma herausgegebenen Kommentar der UN-Charta falsch zititert.
Alle Kläger, unter ihnen PDS-Vorstandsmitglied Wolfgang Gehrcke und der ehemalige Grünen-Bundestagsabgeordnete Jürgen von Rochlitz, hatten sich vor allem auf den Artikel 26 des Grundgesetzes und Paragraph 80 des Strafgesetzbuches berufen. Während laut Artikel 26 »alle Handlungen, die geeignet sind..., insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten«, verfassungswidrig und »unter Strafe zu stellen« sind, gibt Paragraph 80 StGB das konkrete Strafmaß dafür vor: lebenslange Freiheitsstrafe oder Frei...
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