Aufklärung zu Berufsverboten nötig
Die »Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass« aus Baden-Württemberg teilte am Montag mit:
»Braunes Band in Karlsruhe« titelte die Süddeutsche Zeitung am 4. Juli 2019 über die Historikeruntersuchung zum Wirken ehemaliger Nazis in der Bundesanwaltschaft der jungen BRD. Nicht nur in der Bundesanwaltschaft wirkten Juristen, die den ersten Amtseid auf ihren »Führer« Adolf Hitler abgelegt hatten. Auch bei vielen Gerichtsverfahren, in denen über die nach dem Radikalenerlass von 1972 gegenüber jungen Linken verhängten Berufsverbote verhandelt wurde, haben solche Juristen maßgeblich mitgewirkt. Bekanntes Beispiel: Willi Geiger, bis 1945 NSDAP-Mitglied, in der BRD 1975 als Richter führend an der Formulierung des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zum Radikalenerlass beteiligt.
Die juristische Bedrohung zielte auf die Einschüchterung einer politisch wachen und aktiven Generation ab. Über 1.250 junge Lehrerinnen und Lehrer, Post-/Bahnbeamte und -beamti...
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