Kabinett arbeitet sich an DDR ab
Im öffentlichen Dienst sollen Mitarbeiter bis 2030 auf MfS-Geschichte überprüft werden
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und Bewerber sollen noch mehr als zehn Jahre lang auf eine frühere Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) überprüft werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, dass die Frist von Ende 2019 auf 2030 verschoben werden soll. Außerdem verabschiedete die Ministerrunde neue Regeln für den Umgang mit mutmaßlichen DDR-Opfern. Das »Stasi-Unterlagengesetz« sieht aktuell vor, dass noch bis Ende 2019 unter anderem Mitglieder der Bundesregierung, Soldaten und Richter sowie Beschäftigte öffentlicher Stellen ab einer bestimmten Besoldungsstufe auf eine mögliche hauptamtliche oder inoffizielle Tätig...
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