Gleiches Recht für Investoren
Für den Europäischen Gerichtshof ist CETA mit EU-Recht vereinbar. Gastkommentar
Andreas FisahnWeil die Wallonie der vorläufigen Anwendung von CETA, dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada, nicht zustimmen wollte, hätte die EU CETA beinahe nicht vorläufig anwenden können. Deshalb wurden der Region für ihr Einverständnis einige Zugeständnisse gemacht. So ließ Belgien, von dem die Wallonie ein autonomer Teil ist, CETA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen. Am Dienstag nun hat der EuGH das Ergebnis seiner Überprüfung – in einem Gutachten – bekannt gemacht. Der EuGH prüfte den Investorenschutz, das heißt die Einrichtung eines internationalen Schiedsgerichts für Konzerne auf seine Europarechtskonformität. Gegen die Schiedsgerichte hatte eine internationale Bewegung protestiert, weil über den Eigentumsschutz für Investoren die demokratische Gestaltung von sozialen und Umweltstandards beschränkt werde. Der EuGH prüfte dieses Argument unter dem Stichwort »Autonomie des Europarechts«.
Wie zu erwarten, ist CETA für den Eu...
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