»Signalwirkung über den Einzelfall hinaus«
Urteil gegen Flüchtlingshelfer, weil er Abschiebung im Weg stand. »Generalprävention« als Begründung. Ein Gespräch mit Frank Gockel
Oliver RastEin Flüchtlingshelfer aus Lippe ist verurteilt worden, weil er im Januar 2018 die Abschiebung eines Geflüchteten verhindert haben soll. Was hat sich aus Ihrer Sicht zugetragen?
Die bisherigen beiden Gerichtsinstanzen haben festgestellt, dass unser Mitarbeiter einen Geflüchteten vor dem Zugriff der Polizei geschützt hat. Er stand im Weg und soll so ein Hindernis gewesen sein. Dabei kam es zu keinerlei Tätlichkeiten. Die geflüchtete Person konnte entkommen. Da die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen ist, läuft das Verfahren noch. Daher können wir uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht genauer zum Geschehen äußern.
Ihr Kollege wurde in erster Instanz und jüngst in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Detmold verurteilt. Mit welcher Begründung wurden die Urteile gefällt?
Das erstinstanzliche Amtsgericht sah eine »grundsätzliche Ablehnung der geltenden Regeln zur Abschiebung« und erkannte »eine Neigung dazu, deren Umsetzung durch Gewaltanwendung zu vere...
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