Korruption offiziell beendet
Ukrainisches Verfassungsgericht hebt Bestimmung gegen »illegale Bereicherung« auf
Reinhard LauterbachDas ukrainische Verfassungsgericht hat Ende Februar ein Kernstück der Antikorruptionsgesetzgebung des Landes aufgehoben. Es geht um den Paragraphen 368, Absatz 2 des Strafgesetzbuches, der die »illegale Bereicherung« unter Strafe stellte. Nach Ansicht des Gerichts widersprach die geltende Fassung der Vorschrift der gesetzlichen Unschuldsvermutung. Denn sie verlagerte die Beweislast für die legale Herkunft von Eigentum generell auf die Eigentümer. Wer nicht beweisen konnte, dass er sein Eigentum aus legalen Quellen erworben hatte, setzte sich schon dem Verdacht aus, die entsprechende Bereicherung sei ungesetzlich gewesen. Die Vorschrift war auf Druck des »Nationalen Antikorruptionsbüros« (NABU) in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden, um eine Handhabe gegen das hermetische System der Korruption zu gewinnen.
Die Kritik des Verfassungsgerichts ist juristisch sogar nachvollziehbar. Auch die Bundesrepublik hat, wie noch 2018 in einem Beitrag auf der Webseite...
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