EU einig über »Nord Stream 2«
Pipelineprojekte sollen weiteren Anbietern offenstehen. Ausnahme für Deutschland
In der Nacht zu Mittwoch haben sich Vertreter der EU-Länder, des EU-Parlaments und der EU-Kommission auf den rechtlichen Rahmen für das Gaspipelineprojekt »Nord Stream 2« verständigt.
Die EU-Kommission ist nun nach eigener Darstellung am Ziel: Erstmals gelten künftig ihre Energieregeln auch für Pipelines, die aus anderen Staaten in die EU führen. Demnach darf zum Beispiel die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Pipeline nicht in einer Hand liegen – anders als beim Betreiber Gasprom. Ein Betreiber muss Konkurrenten die Nutzung der Leitung gegen Gebühr erlauben. »Die neuen Vorschriften stellen sicher, dass das EU-Recht auf Pipelines angewendet wird, ...
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