Entwurf für neuen Paragraphen 219 a
Ärzte sollen nicht über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informieren dürfen
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat nach knapp einjähriger Beratung zur Neufassung des Paragraphen 219 a StGB einen Referentenentwurf zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorgelegt. Jenes Verbot wird demnach zwar beibehalten, soll aber grundsätzlich nicht mehr für Ärzte und Krankenhäuser gelten. Der Entwurf soll am 6. Februar im Kabinett beraten werden, danach muss der Bundestag entscheiden.
Dem Paragraphen hinzugefügt werden soll der Ausnahmetatbestand, dass das »Werbeverbot« nicht für Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen gilt, die Abtreibungen vornehmen. Damit dürfen diese über die Tatsache informieren, dass sie Abbrüche anbieten. Zudem wird im Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Regelung eingefügt, die die Bundesärztekammer verpflichtet, eine Liste jener Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu führen. Die Liste wird auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (...
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