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15.11.2018 / Inland / Seite 1

Mieterschutz gestärkt

BGH-Urteil: Keine Kündigung bei lebenslangem Wohnrecht. Deutsche Wohnen steigert Gewinne

Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch. Die Immobilie, um die es ging, wurde in den 1970er Jahren von einem Bergwerksverein erworben. Die dort lebenden Bergleute hatten lebenslanges Wohnrecht gehabt, das die Stadt Bochum übernommen hatte. Im Jahr 2012 veräußerte sie das Haus, doch im Kaufvertrag verankerte sie das lebensla...

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