Grabkerzen und Jagdparolen
Rechter »Trauermarsch« in Berlin, offen neofaschistischer Fackelzug in Magdeburg
Das rechte Bündnis »Wir für Deutschland« konnte am Abend des 9. November, wie geplant, seinen »Trauermarsch für die Toten von Politik« in Berlin durchführen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte kurz zuvor die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, das Verbot der Demonstration an diesem historischen Datum aufzuheben. Damit wurde einem Eilantrag der Rechten gegen die Entscheidung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) stattgegeben. Geisel hatte das Verbot damit begründet, dass der Aufzug »in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren« würde. »Ich bin auch nach der Gerichtsentscheidung überzeugt davon, dass wir das nicht zulassen sollten an einem Tag, an dem die Welt auf Berlin schaut«, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme Geisels. Zwar gelte die Entscheidung des OVG, sie sei aber »kein Fre...
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