Klatsche für RWE
Doppelte Niederlage für Energiekonzern: Hambacher Forst darf vorerst nicht gerodet werden, Demonstrationsverbot aufgehoben.
Manuela BechertDas Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass der Energiekonzern RWE den Hambacher Forst nicht zugunsten des Braunkohleabbaus roden darf, bis über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) entschieden ist. »Dies ist eine schallende Ohrfeige des Gerichtshofes an die NRW Landesregierung«, erklärte Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser, Mitglied des Kohleausschusses. Auch das polizeiliche Verbot der für diesen Samstag geplanten Großdemonstration gegen die Rodung wurde am Freitag gerichtlich aufgehoben. »Überwiegendes« spreche dafür, dass das Verbot der Demonstration rechtswidrig sei, teilte das Verwaltungsgericht Aachen mit. Es gab damit einem Eilantrag der Naturfreunde Deutschland e. V. statt und bestätigte so die kurz zuvor abgegebene Einschätzung des Demoanmelders Uwe Hiksch. Sicherheitsbedenken der Polizei würden vom Gericht nicht geteilt, hieß es. Die 6. Kammer habe berücksichtigt, »dass am...
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