Katalog der Aufrüstung: Polizisten gehen mit Kriegsgerät in den Einsatz
Markus BernhardtDie Änderungen in den Polizeigesetzen der Länder unterscheiden sich nur graduell. In ausnahmslos allen daran beteiligten Bundesländern werden die Gesetzesnovellierungen mit einer angeblich drohenden »terroristischen Gefahr« begründet. Die bisher verbriefte Unschuldsvermutung weicht wie etwa in Nordrhein-Westfalen dem schwammigen Begriff einer »drohenden Gefahr«. All dies geht einher mit einer Militarisierung der Polizei, die künftig nicht nur mit Pfefferspray, sondern vielerorts auch mit Elektroschockpistolen, sogenannten Tasern, ausgestattet werden soll. Die in Sachsen vorgesehene Aufrüstung mit Handgranaten für polizeiliche Spezialkräfte stellt nur die Spitze des Eisbergs dar.
Diese Militarisierung findet keineswegs im luftleeren Raum statt. Seit Jahren wird auf verschiedenen Polizei- und Sicherheitskongressen für eine Aufrüstung der Einsatzkräfte getrommelt. Eine von solchen Zusammenkünften findet mit den »Polizeitagen ...
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