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Behördenwillkür gestoppt
Bundessozialgericht: Zwangsverrentung von Erwerbslosen kurz vor Anspruch auf abschlagsfreie Altersbezüge ist rechtswidrig
Susan BonathÄltere Erwerbslose haben es besonders schwer, noch einmal einen neuen Job zu finden. Das weiß auch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Hartz-IV-Bezieher ab dem 58. Geburtstag führt sie deshalb gar nicht in ihrer Arbeitslosenstatistik. Trotzdem unterliegen die Betroffenen weiterhin dem Gängelapparat der Jobcenter.
Maßnahmen, wie beispielsweise »Jobperspektive 58plus« in Sachsen-Anhalt, sind für sie eine Pflicht. Sanktioniert werden die Älteren ebenfalls, wenn sie sich nicht ausreichend bewerben oder anderweitig »ungehorsam« sind. Ab dem 63. Geburtstag wollen die Jobcenter sie aber häufig ganz schnell loswerden. Den Betroffenen droht dann die vorzeitige Zwangsverrentung mit lebenslangen finanziellen Einbußen. Bei ganz besonders willkürlichen Fällen wurde dieser gängigen Praxis nun der Riegel vorgeschoben. Ein Mann aus dem mecklenburgischen Neubrandenburg hatte dafür bis zum Bundessozialgericht (BSG) geklagt.
Der Kläger hatte sich im vergangenen Jahr urs...
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