Familie nur für Ausgewählte
Nachzug von Angehörigen subsidiär schutzberechtigter Flüchtlinge wieder möglich – in engen Grenzen und mit Bürokratiehürden
Ulla JelpkeSeit dem 1. August dürfen wieder Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland kommen. Allerdings ist die Zahl der Nachziehenden auf 1.000 monatlich begrenzt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im März 2016 hatte die damalige Bundesregierung den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutzstatus im Rahmen einer der zahlreichen Asylrechtsverschärfungen zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. Der Stopp wurde Anfang dieses Jahres bis Juli verlängert.
Antragsberechtigt sind engste Angehörige: Ehegatten, Eltern minderjähriger Kinder sowie minderjährige Kinder, die zu ihren Eltern nachziehen wollen. Bislang liegen bei den deutschen Botschaften und Konsulaten etwa 34.000 Terminanfragen vor, rund 28.000 sind es bei den Vertretungen in der Türkei, in Jordanien, im Libanon und im Nordirak. Die meisten stammen von Syrern und Irakern. Die Anfragen werden laut einem Sprecher des Auswärtigen Amtes in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet. Der Trennu...
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