Der Staat schaute weg
Heckler-&-Koch-Prozess: Kontrollinstrument bei Waffenexport untauglich
Tilman Baur, StuttgartWie wichtig sind Endverbleibserklärungen für die Genehmigung von Waffenexporten? Und widerspiegeln sie die Realität? Diese Fragen rücken im Prozess gegen den Waffenhersteller Heckler & Koch (H&K) zunehmend in den Mittelpunkt. Vor dem Stuttgarter Landgericht müssen sich seit Mai fünf ehemalige Mitarbeiter von H&K verantworten. Die Anklage wirft ihnen vor, gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Zwischen 2006 und 2009 sollen insgesamt 15 Lieferungen von Gewehren und Zubehör unter anderem in Unruheprovinzen Mexikos gelangt sein. Laut Genehmigung hätten sie dort nie hätten landen dürfen.
Am achten Tag des Verfahrens trat am Donnerstag eine ehemalige Mitarbeiterin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in den Zeugenstand. Von 2005 bis 2008 war sie unter anderem für die Genehmigung weltweiter Exporte von Handfeuerwaffen zuständ...
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