Gut geführt: Wohlleben
NSU-Mordhelfer kommt direkt nach dem Prozess auf freien Fuß. V-Mann-Vorwürfe gegen Neonazifunktionär bis heute nicht ausgeräumt
Sebastian CarlensDer Waffenbeschaffer ist frei: Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht München mitgeteilt, dass der Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben, der vor einer Woche zu einer zehnjährigen Haftstrafe als Unterstützer des »Nationalsozialistischen Untergrundes« (NSU) verurteilt worden war, aufgehoben ist. Bei Wohlleben »begründe die verbleibende Straferwartung keinen erhöhten Fluchtanreiz«, so der Staatsschutzsenat. Er hat in der Untersuchungshaft sechs Jahre und acht Monate abgesessen, die auf die Strafe angerechnet werden. Bis es zur Revisionsverhandlung (und einem möglichen Resthaftantritt) kommt, werden Jahre vergehen. Mit seiner Entscheidung folgt der Senat der Einschätzung der Generalbundesanwaltschaft, die »eine weitere Sicherung des Verfahrens durch den Vollzug« von Untersuchungshaft nicht mehr »für erforderlich« hält.
Damit ist nach André Eminger bereits der zweite Verurteilte des Münchner NSU-Verfahrens auf freiem Fuß. Sollte das Urteil gegen Eminger, der vom ...
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