Klatsche für Konzern in Karlsruhe
Verfassungsgericht: Ermittler dürfen VW-Akten auswerten. Kundenklage beim BGH
Die Klagewelle im Zuge des Skandals um manipulierte Abgaswerte von Dieselfahrzeugen hat die höchsten deutschen Gerichte in Karlsruhe erreicht. Am Freitag erlitt VW dabei eine herbe Klatsche vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses wies mehrere Beschwerden ab, mit denen der Autobauer verhindern wollte, dass Ermittler umfangreiche interne Unterlagen einer für den Konzern arbeitenden Anwaltskanzlei auswerten dürfen. Ende Juli 2017 hatten die Richter die Auswertung des Materials bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsklagen von VW noch vorübergehend gestoppt.
Damit sind jetzt auf der strafrechtlichen Ebene Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen das VW-Tochterunternehmen Audi. Es geht um Betrugsverdacht und strafbare Werbung. VW hatte Jo...
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