Reaktionäres Relikt
Karlsruhe: Streikverbot für Beamte bleibt
Daniel BehruziZurück ins vorletzte Jahrhundert. Das scheint das Motto des Bundesverfassungsgerichts zu sein, das am Dienstag wieder einmal das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte bekräftigte. Unter Berufung auf die »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums« wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde von vier Lehrern ab, die wegen der Teilnahme an Warnstreiks disziplinarrechtlich belangt worden waren. Schließlich gehe das Streikverbot »auf eine jedenfalls in der Staatspraxis der Weimarer Republik begründete Traditionslinie zurück«.
Diese »Traditionslinie« ist eine zutiefst reaktionäre. 1,7 Millionen verbeamteten Beschäftigten wird das Grundrecht auf Streik schlicht abgesprochen. Die grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit wird damit für sie de facto ausgehebelt. Denn Beamte können zwa...
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