Unbedingter Verfolgungswille
G-20-Prozesse: Gericht will Verfahren gegen Fabio V. trotz fehlenden Tatvorwurfs fortführen. Ermittlungen gegen Polizisten laufen schleppend
Kristian StemmlerSpielt Hamburgs Justiz im Verfahren gegen den Italiener Fabio V. auf Zeit? Ende Februar war der am meisten beachtete G-20-Prozess vor dem Amtsgericht Altona unterbrochen worden, offiziell mit Verweis auf eine Erkrankung der schwangeren Richterin. In den Medien war spekuliert worden, der Prozess müsse neu aufgerollt werden. Das ist aber nach wie vor offen.
Nach Informationen von junge Welt hat das Gericht Mitte März einen Beschluss gefasst, mit dem die Frist, in der die Hauptverhandlung fortgesetzt werden muss, »gehemmt« wird. Darin bezieht sich das Amtsgericht auf den Paragraphen 229 der Strafprozessordnung (StPO) , der die Höchstdauer der Unterbrechung einer Verhandlung regelt. Der Prozess gegen Fabio darf danach höchstens für einen Monat unterbrochen werden. Bei Krankheit des Angeklagten oder der Richterin kann diese Frist für die Dauer der Verhinderung »gehemmt« werden, längstens für sechs Wochen. Ist die Richterin also Anfang/Mitte Mai nicht wieder da...
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