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16.01.2018 / Schwerpunkt / Seite 3

Kollision in Karlsruhe

Streikverbot für Beamte widerspricht internationalem Menschenrecht. Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht darüber diskutieren, wie dieser Konflikt aufzulösen ist

Daniel Behruzi

Seit Jahrzehnten ist den Gewerkschaften das Streikverbot für Beamte ein Dorn im Auge. Vor allem bei Tarifauseinandersetzungen in den Bundesländern – wo das Gros der fast 1,7 Millionen Beamten angestellt ist – bereitet es Verdi, GEW und Co. Probleme. In Schulen, aber auch in Verwaltungen und anderswo können die verbeamteten Beschäftigten stets nur symbolisch ihre Solidarität mit den gewerkschaftlichen Forderungen bekunden, obwohl auch ihre eigenen Arbeitsbedingungen und ihre Besoldung indirekt von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen abhängen. Das soll sich nun ändern. Am Mittwoch wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer mündlichen Anhörung mit dem Thema befassen.

Viele Jahre haben es die Gewerkschaften vermieden, den Konflikt durch die Instanzen zu klagen. Zu gering waren die Erfolgsaussichten in Anbetracht einer vorherrschenden Auffassung der Rechtsgelehrten, die sich auch im 21. Jahrhundert noch an den Standards des Kaiserreichs or...

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