Waffendealer K. »fahrlässig«
Nach Bluttat 2016: Staatsanwaltschaft sieht keine Beihilfe zum Mord
Christiane MudraIm Zusammenhang mit dem Amoklauf des 18jährigen David S. am 22. Juli 2016 im Olympia-Einkaufszentrum München hat das Landgericht im Verfahren gegen den Waffenverkäufer am vergangenen Mittwoch die Beweisaufnahme geschlossen und alle weiteren Beweisanträge zu Mitwissern und verdeckten Ermittlern abgelehnt. Überraschend hielt die Staatsanwaltschaft unmittelbar darauf ihr Plädoyer. Sie beantragte für den Angeklagten Philipp K. eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen sowie diverser Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz.
In einer Pressemitteilung heißt es weiter: »Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat sich der Angeklagte nicht wegen Beihilfe zu den Morden der Amokt...
Artikel-Länge: 2529 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.