Auch Crowdwork ist Lohnarbeit
Unfallversicherung: Plattformbetreiber wie Uber sollen Sozialabgaben zahlen
Stefan ThielSchöne neue Konsumwelt: Um Dienstleistungen einzukaufen, nutzen immer mehr Menschen elektronische Plattformen. Die Ferienwohnung wird bei Airbnb, die Taxifahrt bei Uber gebucht. Handwerkerdienste können über die Vermittlungsplattform Myhammer bestellt werden. Nicht so schön sind hingegen die Arbeitsbedingungen für die sogenannten Crowd- und Clickworker, die sich für Onlinetätigkeiten direkt auf den Plattformen verdingen, beziehungsweise von diesen an die Kunden vermittelt werden. Etwa 4,4 Millionen Personen sind nach einer Studie des Bundesarbeitsministeriums mittlerweile auf diese Weise beschäftigt. Viele von ihnen tun dies ohne ausreichende soziale Absicherung als vermeintlich Soloselbständige. Sie sind als solche nicht unfallversichert. Oftmals haben sie noch nicht einmal einen Anspruch, für ihre geleistete Arbeit auch tatsächlich bezahlt zu werden. Zudem ist kein Unternehmer dazu verpflichtet, für sie Sozialabgaben zu entrichten (siehe auch jW-Thema v...
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