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Ablehnung in toto
Wie lässt sich ein in Armut Verstorbener verwerten? Ein Fallbeispiel aus Wiesbaden
Jürgen SchneiderAm Abend des 26. Oktober 2017 verstarb Rudolf E. in einem Wiesbadener Krankenhaus. Herr E. war zuletzt in der hessischen Landeshauptstadt in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Im Januar 2016 hatte er beim Wiesbadener Amt für Soziale Arbeit einen Antrag auf Hilfe zur Pflege zum 1. März 2016 gestellt. Daraufhin bekam er drei Bescheide: zunächst eine Bewilligung (telefonisch), dann eine Ablehnung in toto und schließlich einen Bescheid, in dem Herrn E. mitgeteilt wurde, von seinem Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 5.000 Euro müsse die Hälfte angerechnet werden, 2.600 Euro reichten für eine Beerdigung allemal aus. Auch wenn die Stiftung Warentest ermittelt hat, dass Beisetzungen in Deutschland im Durchschnitt 7.000 Euro kosteten – eine Zahl, die auch von Richtern in Verfahren gerne angeführt wird.
Für den März 2016 zahlte das Amt Herrn E. also nichts. Und auch für den April musste er nach einem amtlichen Bescheid mehr zahlen, als notwendig gewesen wär...
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