»Blutgeld« vom »Tätervolk«
Vor 65 Jahren unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland und Israel ein Reparationsabkommen
Knut MellenthinAm 10. September 1952 unterschrieben Vertreter beider Regierungen ein sogenanntes Reparationsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel. Nach dem Schauplatz des betont unzeremoniell gestalteten Vorgangs sprach man auch vom »Luxemburger Abkommen«. Die in Deutschland vorzugsweise mit dem verfälschenden Wort »Wiedergutmachung« bezeichnete Übereinkunft bestand aus zwei Protokollen. Im ersten verpflichtete sich die BRD, an Israel, verteilt auf einen Zeitraum von maximal zwölf Jahren, insgesamt drei Milliarden Mark (DM) zu zahlen. Das sollte dem jungen, im Mai 1948 gegründeten jüdischen Staat ermöglichen, dringend benötigte Waren, insbesondere Investitionsgüter wie Fabrikanlagen, Eisenbahnen, Kraftwerke und Handelsschiffe sowie Maschinen für die Landwirtschaft und die Bauindustrie zu kaufen.
Im zweiten Protokoll erklärte sich die westdeutsche Regierung bereit, im Laufe eines Jahrzehnts insgesamt 450 Millionen DM an die internationale jüdische...
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