Ende der Todesstrafe in der DDR 1987
Vor 30 Jahren kündigte Regierung die formale Abschaffung an – und eine Amnestie
Matthias KraußHeute vor 30 Jahren, am 17. Juli 1987, wurde in der DDR die Todesstrafe offiziell abgeschafft. Im Ostblock blieb sie mit diesem Schritt eine Ausnahme. Die Todesstrafe in Kriminalfällen wurde auf dem Gebiet der DDR im Jahr 1974 das letzte Mal vollstreckt und 1977 das letzte Mal ausgesprochen. 1981 starb noch einmal ein Offizier des Ministeriums für Staatssicherheit durch »unerwarteten Nahschuss«. Ihm war vorgeworfen worden, seine Flucht in den Westen vorbereitet zu haben.
Doch auch zuvor herrschten in der DDR zu keiner Zeit Zustände wie im demokratischen Musterstaat USA, wo die »Guillotine klapperte wie eine Nähmaschine«, um ein Bild von Stefan Zweig zu verwenden. Dass die deutsche Aufarbeitungsindustrie die DDR dafür anprangert, dass dieser Schritt so spät kam, während sie mit den USA eine »Wertegemeinschaft« bildet, ist Teil des orwellschen »Zwiedenkens« des Westens.
Als die Bundesrepublik 1949 die Todesstrafe abschaffte, hatten alle drei westlichen...
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