»Großreinemachen« im Richterrat
Wie die PiS die polnische Justiz »entkommunisieren« und »dem Volk zurückgeben« will
Reinhard LauterbachFormal besteht die sogenannte Justizreform der polnischen Regierungspartei PiS aus drei Gesetzen. Zwei von ihnen regeln die Aufgaben und die Wahl des »Nationalen Richterrats«, das dritte betrifft die künftige Tätigkeit des Obersten Gerichtshofes (OGH).
Der »Nationale Richterrat« ist ein Kind des Systemwechsels von 1989. Er besteht derzeit aus 15 Mitgliedern, die von der Richterschaft der oberen polnischen Gerichte gewählt werden, fünf vom jeweiligen Parlament gewähl...
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